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Stand des Appian-Gerichtsverfahrens

Der Oberste Gerichtshof von Virginia bestätigt einstimmig die zahlreichen Fehler, die vom Berufungsgericht von Virginia festgestellt wurden, und gewährt Pega ein neues Verfahren.

Neuigkeiten

Am Donnerstag, dem 8. Januar 2026, schloss sich der Oberste Gerichtshof von Virginia vollständig und einstimmig den zahlreichen vom Berufungsgericht festgestellten Fehlern an und stellte die Anforderung an, dass ein neues Verfahren sowohl wegen angeblicher Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen als auch wegen überhöhter Schadensersatzforderungen durchgeführt wird.

Diese Entscheidung bekräftigt unsere Position, dass in diesem Verfahren schwerwiegende Fehler auftraten, darunter folgende:

  1. Die Geschworenen erhielten eine Anweisung, die die Beweislast für Schäden unangemessen auf Pega verlagerte.
  2. Es wurde die Möglichkeit von Pega eingeschränkt, Beweise als Antwort auf die von Appian geforderten Schadensersatzansprüche vorzulegen.
  3. Es wurde verhindert, dass Pega Beweise dafür vorlegt, dass Pega-Software keine angeblichen Geschäftsgeheimnisse von Appian enthält.
  4. Den Geschworenen wurde mitgeteilt, dass die Beweise darüber, wie viele Personen Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen von Appian hatten, „nicht relevant“ seien.

Erklärung von Pega zur jüngsten Entscheidung

Wir sind erfreut, dass der Oberste Gerichtshof von Virginia einstimmig zu dem Schluss gekommen ist, dass im erstinstanzlichen Verfahren ein revidierbarer Fehler vorlag. In einem künftigen Wiederaufnahmeverfahren können wir wichtige Beweise vorlegen, die zuvor ausgeschlossen wurden, und die Beweislast wird ordnungsgemäß auf Appian verlagert werden.

Nächste Schritte

Wir blicken gespannt auf ein neues Verfahren, in dem korrekte Rechtsnormen angewendet werden und sichergestellt ist, dass neue Geschworene unter anderem die Tatsache berücksichtigen können, dass Appian seine Software freiwillig an Tausende von Parteien weitergegeben hat. Die Entscheidung des Gerichts war einstimmig, jedoch könnte Appian dennoch eine erneute Anhörung beantragen.

In der Zwischenzeit bleiben wir unserem Engagement treu, Kunden und Partner dabei zu unterstützen, transformative Geschäftsergebnisse zu erzielen. Dies spiegelt sich in unseren kontinuierlichen Innovationen, unserer starken finanziellen Performance, der außergewöhnlichen Kundenbindung, unseren engen Partnerbeziehungen und der Anerkennung durch führende Branchenanalysten wider.

E-Mail an die Pega-Mitarbeitenden bezüglich der aktuellen Entscheidung – 8. Januar 2026

Geschätztes Pega-Team,

ich freue mich, euch einen weiteren bedeutenden Erfolg in unserem Rechtsstreit mit Appian über Geschäftsgeheimnisse mitteilen zu dürfen. Heute hat der Oberste Gerichtshof von Virginia einstimmig ein Urteil gefällt, das die vorherige Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt, dass das Verfahren und das daraus folgende Urteil in Höhe von 2 Milliarden Dollar grundlegende Mängel aufwiesen. Wir haben stets unsere Zuversicht betont, in einem fairen Verfahren Recht zu erhalten, und das heutige Ergebnis bringt uns diesem Ziel einen Schritt näher.

2024 hat ein Berufungsgericht in Virginia einstimmig das fehlerhafte Verfahren wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und das daraus resultierende Urteil in Höhe von 2 Milliarden Dollar aufgehoben sowie eine neue Verhandlung angeordnet. Appian legte daraufhin Berufung beim Obersten Gerichtshof von Virginia ein, woraufhin wir mit unseren eigenen Berufungsgründen konterten.

Das heutige Urteil des Obersten Gerichtshofs hat die Berufung von Appian gegen das Urteil des Berufungsgerichts in allen Punkten zurückgewiesen. Wie erwartet sieht Appian die heutige Entscheidung jedoch bereits anders (und greift Ereignisse auf, die sich ausschließlich auf die 1-US-Dollar-Forderung beziehen, gegen die wir keine Berufung eingelegt haben), obwohl das Verfahren wegen Geschäftsgeheimnissen vollständig aufgehoben wurde. Es ist absolut klar: Die heutige Entscheidung bekräftigt unsere Position, dass erhebliche Fehler gemacht wurden, darunter folgende:

  1. Die Geschworenen erhielten eine Anweisung, die die Beweislast für Schäden unangemessen auf Pega verlagerte.
  2. Es wurde die Möglichkeit von Pega eingeschränkt, Beweise als Antwort auf die von Appian geforderten Schadensersatzansprüche vorzulegen.
  3. Es wurde verhindert, dass Pega Beweise dafür vorlegt, dass Pega-Software keine angeblichen Geschäftsgeheimnisse von Appian enthält.
  4. Den Geschworenen wurde mitgeteilt, dass die Beweise darüber, wie viele Personen Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen von Appian hatten, „nicht relevant“ seien.

Der Oberste Gerichtshof sah sich nicht in der Lage, über das Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen zu entscheiden, da er dies nach einem fehlerfreien Verfahren neuen Geschworenen überließ. Allerdings wiesen sie darauf hin, dass selbst die alten Prozessbeweise kein günstiges Urteil zugunsten von Appian garantierten.

Ich möchte mich bei euch für eure anhaltende Aufmerksamkeit und Professionalität während dieses gesamten Prozesses bedanken. Dank eures Engagements haben wir unsere Ziele konsequent erfüllt und unseren Kunden und Partnern innovative Lösungen bereitgestellt.

Da dieser Rechtsstreit noch andauert, möchten wir euch darauf hinweisen, dass er von der Rechtsabteilung von Pega und externen Rechtsberatern bearbeitet wird. Es ist nicht ratsam, über die Begründetheit oder den Ausgang des Verfahren zu spekulieren. Wenn Ihr Hilfe zu Fragen benötigt, schreibt an [email protected] und wir melden uns schnellstmöglich. Solltet ihr Medienanfragen zu dieser Entwicklung oder zum Rechtsstreit im Allgemeinen erhalten, leitet diese bitte an Lisa Pintchman [[email protected]] oder Sean Audet [[email protected]] weiter.

Mit Blick auf die Zukunft werden wir weiterhin das tun, was wir am besten können, nämlich unseren Kunden dabei unterstützen, tiefgreifende Transformationen in ihrem Unternehmen voranzutreiben.    

Viele Grüße

Ken [Stillwell, Chief Operating Officer und Chief Financial Officer, Pega]

Hintergrund

  • Im Jahr 2020 verklagte Appian Pega vor einem Gericht im Bundesstaat Virginia mit der Behauptung, dass Pega illegal an „Geschäftsgeheimnisse“ von Appian gelangte – obwohl diese angeblichen „Geheimnisse“ von Tausenden Nutzern von Appian-Produkten ohne weiteres aufrufbar waren. Appian behauptete ferner, dass Pega durch die Aufnahme dieser „Geheimnisse“ in die Pega-Produkte bereichert wurde, obwohl Pega diese Funktionen bereits angeboten hatte.
  • Die Geschworenen hatten am 9. Mai 2022 zugunsten von Appian entschieden, in einem Verfahren, das sich inzwischen als fehlerhaft erwiesen hat – ein Verfahren, das die Möglichkeiten von Pega einschränkte, sich in wesentlichen Punkten zu verteidigen, und zu einer unangemessenen Schadensersatzforderung führte.
  • Pega legte erfolgreich Berufung vor dem Berufungsgericht von Virginia ein, das am 30. Juli 2024 das Urteil der Geschworenen zu Geschäftsgeheimnissen aus dem Jahr 2022 aufhob und ein neues Verfahren anordnete.
  • In einer Entscheidung vom Januar 2026 bestätigte der Oberste Gerichtshof von Virginia einstimmig die Entscheidung des Berufungsgerichts, das Urteil von 2022 aufgrund mehrerer Verfahrensfehler aufzuheben und eine neue Verhandlung anzuordnen.

Der Standpunkt von Pega

Wie wir bereits mehrfach betont haben – und wie nun sowohl der Oberste Gerichtshof von Virginia als auch das Berufungsgericht von Virginia festgestellt haben –, wies das beispiellose Urteil des erstinstanzlichen Gerichts erhebliche Mängel auf.

Wie wir wiederholt erklärt haben, gab es schwerwiegende Verfahrensfehler und externe Experten haben uns in dieser Einschätzung bestätigt.

Es gibt in diesem Fall keine „Geschäftsgeheimnisse“.

Appian hat das grundlegende Erfordernis, ein „Geschäftsgeheimnis“ geheim zu halten, nicht erfüllt und damit den Anspruch auf den rechtlichen Schutz dieser angeblichen Geheimnisse verwirkt. Das Unternehmen vermarktete seine Plattform und stellte sie Tausenden von Menschen zur Verfügung, oft ohne jegliche Vertraulichkeitsauflagen und oft sogar, ohne die Identität der Personen zu kennen, denen die Software vorgeführt wurde. Appian hat außerdem Software-Wiederverkäufern ausdrücklich gestattet, seine Plattform jedem nach deren Belieben frei vorzuführen. Diesen potenziellen Kunden stand es frei, unbegrenzt Screenshots und Videos dieser Produktdemos anzufertigen und sie nach Belieben weiterzugeben.

Darüber hinaus handelt es sich hier auch um ein Software-Verfahren ohne Software.

Vor Gericht bestritt Pega vehement, dass von Appian stammende Elemente in unsere Plattform kopiert wurden – und wir waren bereit, dies den Geschworenen durch Vorführen früherer Versionen unserer Plattform zu beweisen. Das Gericht hat dieses Vorgehen jedoch in unzulässiger Weise verhindert, so dass die Geschworenen keine Gelegenheit hatten, sich selbst ein Bild der Situation zu verschaffen.

Appians Darstellungen des Sachverhalts in diesem Fall waren durchweg irreführend.

Ein Technologie-Personalunternehmen vermittelte dem ehemaligen Leiter der Abteilung Competitive Intelligence von Pega, der heute in dieser Funktion für Appian tätig ist, einen Teilzeitberater. Dieser Berater führte über einen Zeitraum von 18 Monaten gelegentlich Appians allgemein verfügbare Plattform vor und leitete Gespräche zum Thema. Der Berater war lediglich einer von Tausenden von Personen, die die Appian-Plattform zur Erstellung von Anwendungen nutzten; er hatte keinen Einblick, der über das hinausging, was jeder Nutzer der Appian-Software bereits sehen konnte.

In der Verhandlung musste Appian einräumen, dass seine Plattform schwerwiegende Schwachstellen aufwies – einschließlich Datenverlust.

Appian behauptete, dass es sich bei diesen Schwachstellen – vom Unternehmen als „empfindliche strukturelle Einschränkungen der Appian-Plattform“ bezeichnet – in Wirklichkeit um legitime Geschäftsgeheimnisse handelte. Wir sind anderer Meinung und halten es für sinnvoll, dass Kunden verstehen, was „empfindliche strukturelle Einschränkungen“ bedeuten.

Appian stellt die Entscheidung von Pega in Frage, ein 1-Dollar-Urteil nicht anzufechten.

Appian und die Geschworenen waren einhellig der Ansicht, dass der Wert der Ansprüche nach dem Virginia Computer Crimes Act (VCCA) lediglich einen USD beträgt. Wir werden damit nicht die Zeit des Berufungsgerichts verschwenden und auf die juristischen Fehler fokusiert bleiben, die wir in unserer Berufung angesprochen haben.

Es gibt keine Beschränkungen für die Art und Weise, wie Pega Produkte entwickelt, verkauft oder für diese Dienstleistungen erbringt, weder jetzt noch in Zukunft.

Appian hat seinen Antrag auf solche Beschränkungen zurückgezogen, und es gibt keine Auswirkungen auf die Produkte von Pega oder das, was wir verkaufen und wofür wir Dienstleistungen erbringen können.

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